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Die Jägerprüfung

Die Jägerprüfung erfolgt an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen gemäß der baden-württembergischen Jäger-Prüfungsordnung. Sie umfasst die folgenden Leistungsnachweise: 1. schriftliche Prüfung, 2. mündlich-praktische Prüfung, 3. Schießprüfung, 4. Nachweis von 40 Praxisstunden. 

Das Erlangen von 100 ECTS Punkten innerhalb des Bachelor-Studiengangs Waldwirtschaft und Umwelt, des Bachelor-Studiengangs "Umweltnaturwissenschaften" , "Internationale Waldwirtschaft" ,des Master-Studiengangs Forstwissenschaften und des Master-Studiengangs Umweltwissenschaften, berechtigt die erfolgreiche absolvierte Jägerprüfung an der UNR zum Erwerb des Jagdscheins. Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im ganzen Bundesgebiet und wird von der Jagdbehörde des Landkreises ausgestellt, in welchem der Bewerber*innen seinen Hauptwohnsitz hat. Wer im Freiburger Stadtgebiet seinen Erstwohnsitz hat und die Jägerprüfung an der Fakultät ablegt hat, kann den Jagdschein kostenlos lösen. Für Absolventen*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten besondere Vorschriften. 

Über die für jeden Jagdscheinanwärter*innen in Baden-Württemberg bestehenden Anforderungen hinaus absolvieren alle Studierenden der forstwissenschaftlichen Studiengänge der UNR Lehrveranstaltungen in Wildtierökologie, Wildtiermanagement und Naturschutz. Je nach Studiengang und Fächerprofil kann dies bis zu einem Drittel der Studienleistungen umfassen.